Wie der PIN-Rücksetzbrief für den Online-Ausweis funktioniert
Der Rücksetzbrief für die PIN des Online-Ausweises lässt sich wieder bestellen. Was der Dienst leistet, wann er hilft und wie die Zustellung per Postident abläuft.
Kurz gesagt
- Wer den Code vergessen hat oder die Funktion erst einschalten möchte, kann dafür einen Rücksetzbrief anfordern, und zwar kostenlos.
- Sie beschränken sich auf den Inhalt der Sendung.
- Die Inhalte dieser Texte sind hier nicht wiedergegeben.
Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises lässt sich ohne PIN nicht nutzen. Wer den Code vergessen hat oder die Funktion erst einschalten möchte, kann dafür einen Rücksetzbrief anfordern, und zwar kostenlos. Die Bestellung läuft über die Webseite PIN-Ruecksetzbrief-bestellen.de. Am 6. Oktober 2026 meldeten ein Beitrag von teltarif.de und eine Meldung auf volksfreund.de, dass diese Möglichkeit nach einer Pause wieder besteht. Dieser Beitrag fasst zusammen, wie der Dienst nach diesen Berichten funktioniert.
Ein Dienst mit Unterbrechung
Neu ist das Angebot nicht. Eingeführt wurde der Rücksetz- und Aktivierungsdienst für die PIN im Februar 2022 durch das Bundesinnenministerium. Anfang 2024 stellte man ihn aus Spargründen vorerst ein, wie beide Quellen übereinstimmend schreiben. Mit der Wiederaufnahme entfällt für das Zurücksetzen der PIN der Gang zur zuständigen Behörde. Beide Berichte heben genau diesen Vorteil hervor.
Dass der Dienst schon einmal pausiert hat, ist für Leser ein Grund, die Angaben mit Datum zu lesen. Alles Folgende beruht auf den Berichten vom 6. Oktober 2026.
Wann der Rücksetzbrief weiterhilft
Nach den Berichten ist der Brief in drei Ausgangslagen der richtige Weg:
- Die Online-Ausweisfunktion ist deaktiviert und soll genutzt werden. teltarif.de zufolge lässt sich eine zuvor deaktivierte Funktion auf diesem Weg aktivieren.
- Der erste PIN-Brief ist verloren gegangen. Er enthielt die Transport-PIN und den PUK. volksfreund.de verwendet für die Transport-PIN auch die Bezeichnung Einmal-PIN.
- Die selbst gewählte PIN ist vergessen worden.
Für alle drei Fälle ist dasselbe Verfahren vorgesehen. Wer die Funktion nie eingeschaltet hat, geht also nicht anders vor als jemand, der seinen Code verbummelt hat. Wichtig ist der Hintergrund, den volksfreund.de beschreibt: Ohne PIN bleibt die Online-Ausweisfunktion wertlos. Ein vergessener oder verlorener Code legt sie deshalb lahm.
Was im Umschlag steckt
Nach den Berichten liegen dem Brief drei Dinge bei: eine neue PIN für die Online-Ausweisfunktion, ein Aktivierungscode sowie ein QR-Code. Alle drei kommen in einer einzigen Sendung. Wie Aktivierungscode und QR-Code im Einzelnen eingesetzt werden, erläutern die beiden Berichte nicht. Sie beschränken sich auf den Inhalt der Sendung.

Zustellung per Postident
Verschickt wird der Brief an die jeweilige Meldeadresse in Deutschland. Andere Zielorte nennen die Berichte nicht. Die Übergabe erfolgt persönlich im Postident-Verfahren, und dafür gibt es zwei Wege:
- An der Haustür: Der Empfänger nimmt den Brief selbst entgegen.
- In der Postfiliale: Der Empfänger holt den Brief dort ab und legt ein amtliches Ausweisdokument vor.
Beide Wege setzen voraus, dass der Empfänger selbst anwesend ist. Von einem Einwurf in den Briefkasten ist in den Berichten nicht die Rede.
Die Bestellung im Überblick
- Die Webseite PIN-Ruecksetzbrief-bestellen.de aufrufen und den Brief anfordern. Das Angebot kostet nichts.
- Warten, bis die Sendung an der Meldeadresse in Deutschland eintrifft.
- Die Sendung persönlich entgegennehmen, entweder an der Haustür oder in einer Postfiliale gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments.
Worauf man achten sollte
Beide Berichte nennen genau eine Adresse für die Bestellung und beschreiben den Dienst als kostenlos. Daraus ergibt sich eine einfache Einordnung: Eine abweichende Seite oder eine Gebühr passt nicht zu dem, was die Berichte beschreiben. Wer unsicher ist, tippt die genannte Adresse selbst in die Adresszeile des Browsers, statt einem Link aus einer unaufgeforderten Nachricht zu folgen.
Auch die Verfügbarkeit steht unter Vorbehalt. Der Dienst wurde Anfang 2024 schon einmal vorerst eingestellt, und seine Rückkehr ist durch die Berichte vom 6. Oktober 2026 belegt. Wer ihn später nutzen möchte, prüft deshalb, ob die Seite noch erreichbar ist. Da der Umschlag eine neue PIN enthält, sollte er nach dem Empfang nicht offen herumliegen.
Weitere Beiträge rund um den E-Perso
Das Themenarchiv von teltarif.de zum elektronischen Personalausweis führt neben dem Beitrag vom 6. Oktober 2026 zahlreiche weitere Texte auf. Aus den Überschriften geht hervor, dass die Ausweisfunktion auch rund um das Smartphone eine Rolle spielt. Genannt werden unter anderem ein Beitrag vom 9. September 2026 zu Ausweis und Führerschein auf dem Handy, einer vom 12. Januar 2026 zum Speichern von Perso und Reisepass in der Google Wallet und einer vom 2. Dezember 2024 zum Ummelden der Wohnung mit dem Smartphone. Die Inhalte dieser Texte sind hier nicht wiedergegeben.
Foto: Pixabay / Pixabay
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