Apple ändert in Deutschland und weiteren europäischen Ländern die Abfragen, mit denen Nutzer auf iPhones und iPads der Verwendung ihrer Daten für personalisierte Werbung zustimmen können. Die Fenster für Apple-eigene Angebote und Apps anderer Anbieter sollen inhaltlich, sprachlich und optisch stärker angeglichen werden. Damit reagiert das Unternehmen auf wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamts.
Die Behörde hatte vor allem die unterschiedliche Behandlung von Apple und Drittanbietern beanstandet. Wie Meedia zu Apples neuen Regeln für personalisierte Werbung berichtet, galten die Vorgaben des App Tracking Transparency Framework für bestimmte Formen der unternehmensübergreifenden Datennutzung durch andere App-Anbieter, nicht jedoch für Apples eigene Angebote.
Einheitlichere Abfragen für Apple und Drittanbieter
Apps anderer Anbieter benötigen bei bestimmten Formen der Datennutzung neben einer datenschutzrechtlichen Einwilligung eine zusätzliche Zustimmung über ein von Apple vorgegebenes Fenster. Apple nutzt für die Einwilligung in personalisierte Werbung innerhalb seines eigenen Ökosystems dagegen ein eigenes Abfragefenster.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamts unterschieden sich diese Fenster bislang nicht nur technisch. Sprache, Gestaltung und Auswahlmöglichkeiten konnten bei Apple-eigenen Angeboten eher zu einer Zustimmung führen, während die Zustimmung bei anderen Anbietern erschwert wurde. Die Behörde sah darin eine mögliche Benachteiligung konkurrierender Angebote, ohne Apple eine absichtliche Bevorzugung zu unterstellen.

Künftig sollen die Abfragen neutraler gestaltet sein. Abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen in den von Apple vorgegebenen Fenstern für Drittanbieter sollen entfallen. Das betrifft einen zentralen Zugang zur Datenfreigabe bei zahlreichen Apps auf iPhone und iPad.
Das Wort „Tracking“ verschwindet von der Auswahlseite
Zu den konkreten Änderungen gehört, dass das Wort „Tracking“ auf der Auswahlseite der neuen Abfrage nicht mehr erscheinen soll. Die Auswahl wird damit anders formuliert, ohne dass daraus eine allgemeine Freigabe für den Zugriff auf Nutzerdaten folgt. Nutzer sollen weiterhin entscheiden können, ob eine App ihre Aktivitäten bei anderen Anwendungen und Websites zu Werbezwecken erfassen darf.
Eine weitere Änderung betrifft frühere Ablehnungen. App-Betreiber sollen Nutzer nach einem Jahr erneut um die entsprechende Erlaubnis bitten können. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass künftig mehr Menschen zustimmen werden. Die vorliegenden Informationen beschreiben lediglich die neue Möglichkeit einer späteren erneuten Abfrage.
Außerdem erhalten App-Herausgeber und Inhalteanbieter mehr Raum, um den Zweck ihrer Abfrage zu erläutern. Sie können Nutzern damit genauer darstellen, welche Bedeutung personalisierte Werbung für ihr Angebot und ihr Geschäftsmodell hat. Eine bestimmte Entwicklung der Werbeerlöse ist damit nicht belegt.

Eine Darstellung der geänderten App-Tracking-Abfrage bei tagesschau.de nennt darüber hinaus eine neue Anordnung und Benennung der Schaltflächen. Statt „App-Tracking ablehnen“ oben und „Erlauben“ unten soll die Auswahl künftig „Erlauben“ auf der oberen und „Verbieten“ auf der unteren Schaltfläche anzeigen.
Bundeskartellamt beendet das deutsche Verfahren
Ausgangspunkt des Konflikts war die Frage, ob Apple innerhalb seines Ökosystems zusätzliche Datenschutzregeln festlegen darf, die eigene Angebote und konkurrierende Apps unterschiedlich behandeln. Das Bundeskartellamt stellte nicht grundsätzlich infrage, dass ein marktmächtiges Unternehmen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer vorgeben kann. Nach seiner vorläufigen Bewertung gingen die Unterschiede zwischen den Abfragen jedoch über das hinaus, was sich mit den verschiedenen Formen der Datenverarbeitung rechtfertigen ließ.
Apple hielt seine Regeln weiterhin für wettbewerbskonform, legte der Behörde aber Verpflichtungszusagen vor. Das Bundeskartellamt hat diese Zusagen für bindend erklärt und das deutsche Verfahren abgeschlossen. Entscheidend ist damit nicht eine generelle Lockerung des Datenschutzes, sondern die stärkere Angleichung der Einwilligungsfenster und Auswahlmöglichkeiten für Apple-eigene Angebote und Apps anderer Anbieter.
Die Änderungen sind für Deutschland und weitere europäische Länder angekündigt. Ein einheitlicher Umsetzungstermin für sämtliche Staaten der Europäischen Union ist aus den vorliegenden Angaben nicht abzuleiten.
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