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Axel Springer warnt: „Millionen Arbeitsplätze in Gefahr“ wenn Adblock Plus nicht gestoppt wird - droht jetzt das endgültige Aus für Werbeblocker in Deutschland

Timo Hartwig Von Timo Hartwig
3 Min. Lesezeit
Axel Springer warnt: „Millionen Arbeitsplätze in Gefahr“ wenn Adblock Plus nicht gestoppt wird - droht jetzt das endgültige Aus für Werbeblocker in Deutschland
Illustration von der juristischen Auseinandersetzung zwischen Axel Springer und Eyeo über Werbeblocker.
KURZ GESAGT
  • 📜 Der Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und Eyeo über Adblock Plus geht in die nächste Runde.
  • ⚖️ Der Bundesgerichtshof hat eine frühere Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an das OLG Hamburg zurückverwiesen.
  • 🔍 Im Fokus steht die Frage, ob die Nutzung von Werbeblockern eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
  • 💡 Das Ergebnis könnte weitreichende Konsequenzen für die Nutzung von Werbeblockern und den digitalen Urheberrechtsschutz haben.

Der anhaltende Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und dem Anbieter von Adblock Plus, der Kölner Eyeo GmbH, hat eine neue Wendung genommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine frühere Entscheidung teilweise aufgehoben und den Fall zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verwiesen. Diese Entwicklung könnte weitreichende Konsequenzen für die Nutzung von Werbeblockern in Deutschland haben und wirft Fragen über Urheberrechte und deren Anwendung im digitalen Raum auf.

Der juristische Hintergrund des Streits

Bereits im Jahr 2022 hatte der Axel-Springer-Verlag versucht, die Nutzung von Adblock Plus durch eine Klage vor dem Landgericht Hamburg zu unterbinden. Der Verlag argumentierte, dass durch die Blockierung von Werbung auf seinen Webseiten eine Urheberrechtsverletzung vorliege. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, ebenso wie die Berufung beim OLG Hamburg.

Der BGH hat nun entschieden, dass wesentliche Rechtsfragen in diesem Fall noch ungeklärt sind. Daher wurde das Verfahren an das OLG Hamburg zurückverwiesen. Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke kommentierte, dass die Entscheidung des BGH dem Axel-Springer-Verlag einen Teilerfolg eingebracht habe, jedoch noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde.

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Im Fokus: Urheberrechtsverletzung durch HTML-Code

Der Kern des Streits liegt in der Frage, ob die Nutzung von Adblock Plus eine unzulässige Veränderung des HTML-Codes der Webseiten von Axel Springer darstellt. Der Verlag argumentiert, dass durch das Blockieren der Werbung der HTML-Code unzulässig verändert wird, was einer Urheberrechtsverletzung gleichkomme.

Dieser Vorwurf gründet sich darauf, dass der HTML-Code beim Aufruf der Webseite in den Arbeitsspeicher des Endgeräts der Nutzer:innen geladen wird. Der Werbeblocker beeinflusse die Datenstruktur und arbeite das Computerprogramm unberechtigt um, argumentiert der Verlag. Eyeo hingegen sieht keine Umarbeitung der Programme durch den Einsatz von Werbeblockern und betont das Recht der Nutzer:innen, ihre Browsereinstellungen frei zu wählen.

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Forderungen von Axel Springer: Unterlassung und Schadensersatz

Axel Springer fordert nicht nur die Unterlassung der Nutzung von Adblock Plus, sondern auch Auskunft und Schadensersatz. Der Verlag sieht in der Blockierung von Werbung eine Bedrohung für die finanzielle Grundlage seiner Webseiten.

Eyeo argumentiert dagegen, dass die Nutzer:innen das Recht haben sollten, selbst zu entscheiden, ob sie Werbung sehen möchten oder nicht. Eine Erweiterung des Urheberrechtsschutzes auf die vom Verlag angestrebte Weise könnte auch andere Softwareeinsätze, wie beispielsweise Jugendschutzprogramme, problematisch machen.

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BGH-Urteil und seine Auswirkungen

Der BGH hat das Urteil des OLG Hamburg aufgehoben und fordert eine präzisere Klärung der Sachlage. Das OLG soll feststellen, ob Axel Springer tatsächlich ausschließliche Nutzungsrechte an den relevanten Bestandteilen der Webseite besitzt und ob diese Bestandteile schutzfähig sind.

Die Entscheidung des BGH wird als Teilerfolg für den Verlag betrachtet, da eine endgültige Entscheidung noch aussteht. Ob es tatsächlich zu einem Verbot von Werbeblockern kommen wird, bleibt abzuwarten. Diese Frage wird nun erneut vor dem OLG Hamburg verhandelt werden müssen.

Der Fall Axel Springer gegen Eyeo wird in der kommenden Zeit weiter für Diskussionen sorgen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg könnte nicht nur die Nutzung von Werbeblockern, sondern auch den Umgang mit digitalen Urheberrechten grundlegend beeinflussen. Welche Auswirkungen wird eine mögliche Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf andere Softwareanwendungen haben?

Dieser Artikel basiert auf verifizierten Quellen und wird durch redaktionelle Technologien unterstützt.
Timo Hartwig

Gerät, Software, Nutzung

Timo Hartwig

Timo Hartwig war Techniker in einer Handy-Reparaturwerkstatt in Leipzig, bevor er zum Schreiben kam. Bei Smartphone-Web berichtet er über Smartphones, Nachrichten aus der Branche und Anwendungen künstlicher Intelligenz im Alltag. Er öffnet jedes neue Gerät zuerst, um zu sehen, wie es verklebt ist.